Wechsel der Ausgleichskasse
Es kommt vor, dass eine Firma aufgrund einer neuen Verbandszugehörigkeit die Ausgleichskasse wechseln muss. Treten Sie oder Ihre Firma einem Berufsverband bei, welcher eine eigene Ausgleichskasse führt, so müssen Sie neu mit dieser Ausgleichskasse abrechnen. Sollten Sie mit einer solchen Situation konfrontiert werden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sitzverlegung in einen anderen Kanton
Sobald die Sitzverlegung der Firma im Handelsregister publiziert wird, tauschen die beteiligten Ausgleichskassen untereinander alle erforderlichen Informationen aus, um einen schnellen und lückenlosen Übergang zu gewährleisten. Sie müssen also nichts veranlassen.
Gern können Sie uns weitere Änderungen mit diesem Formular mitteilen (* Pflichtfelder):