Eingliederungsmassnahmen der IV

Die IV unterstützt Sie dabei, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wieder aufzubauen oder zu verbessern. Je nach Situation kommen Integrationsmassnahmen oder berufliche Massnahmen infrage.

Die IV-Stelle klärt mit Ihnen, welche Unterstützung zu Ihrer gesundheitlichen und beruflichen Situation passt.

Integrationsmassnahmen: Schrittweise zurück in den Arbeitsprozess

Integrationsmassnahmen helfen Ihnen, sich schrittweise wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen und Ihre Belastbarkeit aufzubauen. Sie bereiten auf berufliche Massnahmen oder eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor.

Berufliche Massnahmen: Unterstützung für Ausbildung und Arbeit

Gesundheitliche Einschränkungen können die Berufswahl, eine Ausbildung oder die bisherige Tätigkeit erschweren. Die IV kann Sie je nach Situation mit beruflichen Massnahmen unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Berufsberatung 
  • erstmalige berufliche Ausbildung 
  • Umschulung 
  • Arbeitsvermittlung 
  • Arbeitsversuch 
  • Einarbeitungszuschuss 

Welche Massnahme geeignet ist, klärt die IV-Stelle mit Ihnen.

So gehen Sie vor

Für Eingliederungsmassnahmen benötigen Sie eine IV-Anmeldung

  1. IV-Anmeldung einreichen

    Reichen Sie die «Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente» bei der IV-Stelle Ihres Wohnortes ein
  2. Situation klären

    Die IV-Stelle prüft Ihre gesundheitliche und berufliche Situation und bespricht mit Ihnen, welche Unterstützung möglich ist
  3. Passende Massnahme festlegen

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, legt die IV-Stelle die geeignete Massnahme fest und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab
  4. Eingliederung begleiten

    Während der Eingliederung prüft die IV-Stelle gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte

Anspruch IV-Taggeld

Während bestimmter Eingliederungsmassnahmen kann ein IV-Taggeld zugesprochen werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der jeweiligen Massnahme und Ihrer Situation ab.

Häufig gestellte Fragen zu Eingliederungsmassnahmen