Die AKBS ist unter anderem für die Durchführung der AHV, IV und EO sowie der kantonalen Familienzulagen zuständig. Zudem ziehen wir Beiträge für die Arbeitslosenversicherung ein.
Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beiträge festsetzen und einziehen
- Renten und Hilflosenentschädigungen festsetzen und auszahlen
- Familienzulagen festsetzen und auszahlen
- individuelle AHV-Konten führen
- Fragen zu Beiträgen und Leistungen beantworten
- über Beitragspflichten und Leistungsansprüche informieren
Auch bei Fragen zu zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen unterstützen wir Sie.
Seit 1948 für Basel-Stadt
Die AKBS hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 1948 aufgenommen. Sie ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und Teil des Sozialversicherungsverbunds Basel-Stadt.
