IV-Taggeld

Während bestimmter Eingliederungsmassnahmen kann ein Anspruch auf das Taggeld der Invalidenversicherung bestehen. Es dient als Ersatzeinkommen während der Eingliederung.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der durchgeführten Massnahme ab. Die IV-Stelle prüft den Anspruch im Einzelfall.

 

Wann kann ich ein IV-Taggeld erhalten?

Ein IV-Taggeld kann während bestimmter Eingliederungsmassnahmen ausgerichtet werden. Es ergänzt die Eingliederungsmassnahme und soll den Lebensunterhalt während dieser Zeit sichern.

Kein separater Antrag nötig

Wenn die IV-Stelle eine Eingliederungsmassnahme zuspricht, die einen möglichen Taggeldanspruch auslöst, prüft sie den Anspruch von Amtes wegen. Sie müssen das IV-Taggeld nicht separat beantragen.

Was gilt während einer Wartezeit?

In bestimmten Situationen kann auch während einer Wartezeit vor einer Eingliederungsmassnahme Anspruch auf ein IV-Taggeld bestehen.

Die Voraussetzungen finden Sie weiter unten im Merkblatt 4.02 – Taggelder der IV.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie noch nicht bei der IV angemeldet sind, reichen Sie zunächst eine IV-Anmeldung ein. Die IV-Stelle klärt Ihre Situation und prüft, welche Eingliederungsmassnahmen infrage kommen. Spricht die IV-Stelle ein Taggeld zu, zahlt die zuständige Ausgleichskasse das Taggeld aus.