Während bestimmter Eingliederungsmassnahmen kann ein Anspruch auf das Taggeld der Invalidenversicherung bestehen. Es dient als Ersatzeinkommen während der Eingliederung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der durchgeführten Massnahme ab. Die IV-Stelle prüft den Anspruch im Einzelfall.