Hilfsmittel der IV

Hilfsmittel können Ihnen helfen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst selbständig zu leben, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Die IV kann Hilfsmittel übernehmen, die Sie für Beruf, Ausbildung oder Alltag benötigen. Welche Hilfsmittel infrage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Wann kann die IV ein Hilfsmittel übernehmen?

Die IV kann Hilfsmittel übernehmen, wenn Sie diese aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um:

  • weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen,
  • in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich tätig zu bleiben,
  • eine Schulung oder Ausbildung zu absolvieren,
  • sich funktionell an ein Hilfsmittel anzugewöhnen oder
  • Ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen.

Die IV übernimmt Hilfsmittel grundsätzlich in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Die IV unterscheidet insbesondere zwischen Hilfsmitteln für Beruf und Ausbildung sowie Hilfsmitteln für den Alltag.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Hilfsgeräte oder Anpassungen am Arbeitsplatz
  • Motorfahrzeuge
  • Prothesen und Orthesen
  • orthopädische Hilfsmittel
  • Hörgeräte
  • Hilfsmittel für Fortbewegung, Kommunikation oder Selbstsorge.

Vor dem Kauf anmelden

Klären Sie die Kostenübernahme mit der IV-Stelle ab, bevor Sie ein Hilfsmittel selbst kaufen oder mieten. Die IV-Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind.

Wie werden Hilfsmittel abgegeben?

Je nach Hilfsmittel kann die IV:

  • ein Hilfsmittel abgeben,
  • den Kauf bewilligen,
  • ein Hilfsmittel leihweise zur Verfügung stellen oder
  • einen einmaligen, periodischen oder pauschalen Kostenbeitrag leisten.

Kostspielige Hilfsmittel werden in der Regel leihweise abgegeben.

Was gilt für Hörgeräte und Motorfahrzeuge?

Für Hörgeräte und Motorfahrzeuge gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern:

  • 4.08 – Hörgeräte der IV
  • 4.07 – Motorfahrzeuge der IV

Die Merkblätter finden Sie weiter unten unter «Merkblätter und Formulare».

Wo reiche ich die Anmeldung ein?

Reichen Sie die Anmeldung bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein. Diese prüft, ob ein Anspruch auf das Hilfsmittel besteht.

Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten unter «Merkblätter und Formulare».

IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons finden

Hilfsmittel nach einem Unfall

Benötigen Sie ein Hilfsmittel wegen eines Unfalls, ist grundsätzlich zuerst die Unfallversicherung zuständig. Übernimmt sie das Hilfsmittel nicht, kann die IV-Stelle prüfen, ob eine Kostenübernahme durch die IV möglich ist.