Eine Invalidenrente kommt infrage, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihre Erwerbsfähigkeit oder Ihre Fähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen, längerfristig einschränken und Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend zum Ziel führen.
Die IV-Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für eine Invalidenrente erfüllt sind.