Frühintervention

Nach einer Anmeldung bei der IV prüft die IV-Stelle, ob Massnahmen der Frühintervention helfen können, Ihren bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder Sie rasch wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.

Die Massnahmen können bereits eingesetzt werden, bevor feststeht, ob ein Anspruch auf weitere IV-Leistungen besteht.

Frühintervention folgt auf die IV-Anmeldung

Die Frühintervention beginnt nach einer Anmeldung bei der IV. Die IV-Stelle prüft gemeinsam mit Ihnen und den beteiligten Stellen, ob geeignete Massnahmen infrage kommen.

Welche Massnahmen sind möglich?

Je nach persönlicher Situation kann die IV-Stelle verschiedene Massnahmen prüfen, zum Beispiel:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • sozialberufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Beratung und Begleitung

Wie läuft die Frühintervention ab?

Die IV-Stelle klärt gemeinsam mit Ihnen und bei Bedarf mit weiteren beteiligten Stellen Ihre berufliche und gesundheitliche Situation.

Auf dieser Grundlage entscheidet sie, ob und welche Massnahmen der Frühintervention geeignet sind. Ziel ist, möglichst rasch eine passende berufliche Lösung zu finden.

Kein Rechtsanspruch auf Frühinterventionsmassnahmen

Auf Massnahmen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch.

Während der Durchführung von Massnahmen der Frühintervention wird kein IV-Taggeld ausgerichtet.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für weitere Auskünfte zur Frühintervention wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons.