Nach einer Anmeldung bei der IV prüft die IV-Stelle, ob Massnahmen der Frühintervention helfen können, Ihren bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder Sie rasch wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.
Die Massnahmen können bereits eingesetzt werden, bevor feststeht, ob ein Anspruch auf weitere IV-Leistungen besteht.