Arbeiten in der EU/EFTA

Wenn Sie in der Schweiz und in einem oder mehreren EU-/EFTA-Staaten arbeiten, muss geklärt werden, welchem Sozialversicherungssystem Sie unterstehen.

Entscheidend sind unter anderem Ihr Wohnort, Ihr Arbeitsort, die Art Ihrer Tätigkeit und je nach Situation der Sitz Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.

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Workation und die Sozialversicherungen - eine kurze Übersicht

Wenn Sie in einem Staat arbeiten

Wenn Sie dauerhaft ausserhalb der Schweiz in einem EU- oder EFTA-Staat arbeiten, sind Sie grundsätzlich im Beschäftigungsland sozialversichert.

Arbeiten Sie nur vorübergehend für eine Schweizer Arbeitgeberin oder einen Schweizer Arbeitgeber im Ausland, kann es sich um eine Entsendung handeln. In diesem Fall können Sie weiterhin in der Schweiz versichert bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie in mehreren Staaten arbeiten

Arbeiten Sie für dieselbe Arbeitgeberin oder denselben Arbeitgeber regelmässig in mehreren EU-/EFTA-Staaten, spielt insbesondere der Anteil Ihrer Tätigkeit im Wohnstaat eine Rolle.

Üben Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Tätigkeit in Ihrem Wohnstaat aus, gelten grundsätzlich die Sozialversicherungsvorschriften dieses Staates. Als wesentlich gilt ein Anteil von mindestens 25 Prozent Ihrer gesamten Tätigkeit.

Bei weniger als 25 Prozent gelten je nach Konstellation andere Regeln.

Ihre Situation ist entscheidend

Bei Tätigkeiten für mehrere Arbeitgebende oder bei einer Kombination aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit gelten zusätzliche Regeln. Lassen Sie Ihre Versicherungsunterstellung deshalb für Ihre konkrete Situation bestimmen.

Wenn Sie selbständigerwerbend sind

Auch als selbständigerwerbende Person kann eine Tätigkeit in einem oder mehreren EU-/EFTA-Staaten Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung haben. Entscheidend ist, ob Sie Ihre Tätigkeit nur vorübergehend im Ausland ausüben oder regelmässig in mehreren Staaten arbeiten.

Wenn Sie vorübergehend im Ausland arbeiten

Üben Sie Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend in einem anderen EU-/EFTA-Staat aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin den schweizerischen Sozialversicherungsvorschriften unterstehen.

Für den Nachweis benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Wenn Sie in mehreren Staaten arbeiten

Üben Sie gewöhnlich in zwei oder mehr EU-/EFTA-Staaten eine selbständige Tätigkeit aus, muss bestimmt werden, welchem Sozialversicherungssystem Sie unterstehen.

Üben Sie einen wesentlichen Teil Ihrer selbständige Tätigkeit in Ihrem Wohnstaat aus, gelten grundsätzlich die Sozialversicherungsvorschriften dieses Staates. Als wesentlich gilt ein Anteil von mindestens 25 Prozent Ihrer gesamten Tätigkeit.

Üben Sie im Wohnstaat keinen wesentlichen Teil Ihrer Tätigkeit aus, richtet sich die Versicherungsunterstellung nach weiteren Kriterien Ihrer Tätigkeit.

Selbständig und angestellt in verschiedenen Staaten

Üben Sie in verschiedenen Staaten gleichzeitig eine selbständige und eine unselbständige Tätigkeit aus, gelten besondere Regeln. Lassen Sie Ihre Versicherungsunterstellung für Ihre konkrete Situation bestimmen.

Häufige Fragen