Sie wohnen in einem EU-/EFTA-Staat und arbeiten teilweise von dort für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber in der Schweiz? Grenzüberschreitende Telearbeit kann beeinflussen, welchem Sozialversicherungssystem Sie unterstehen.
Für bestimmte Situationen gilt eine multilaterale Vereinbarung zur Telearbeit.