A1-Bescheinigung

Mit einer A1-Bescheinigung weisen Sie nach, welchem Sozialversicherungssystem Sie bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit unterstehen. Sie wird für Tätigkeiten in der EU oder EFTA verwendet.

Die Bescheinigung kann für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende relevant sein, zum Beispiel bei einer Entsendung oder wenn Sie gleichzeitig in mehreren Staaten arbeiten.

Wann Sie eine A1-Bescheinigung benötigen

Eine A1-Bescheinigung bestätigt, dass für Ihre grenzüberschreitende Tätigkeit die Sozialversicherungsvorschriften eines bestimmten EU- oder EFTA-Staates oder der Schweiz gelten.

Sie dient als Nachweis gegenüber den zuständigen Stellen der beteiligten Staaten. Bei einer Entsendung kann die A1-Bescheinigung für einen befristeten Zeitraum ausgestellt werden. Sie kann auch bei einer Tätigkeit in mehreren Staaten erforderlich sein.

So beantragen Sie die A1-Bescheinigung

Wie Sie vorgehen, hängt davon ab, ob Sie Arbeitgebende oder selbständigerwerbend sind.

  1. Situation klären

    Prüfen Sie, für welche grenzüberschreitende Tätigkeit Sie eine A1-Bescheinigung benötigen.
  2. Antrag einreichen

    Arbeitgebende können den Antrag für ihre Mitarbeitenden einreichen. Selbständigerwerbende reichen den Antrag für ihre eigene Tätigkeit ein.
  3. Bescheinigung erhalten

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Ausgleichskasse die A1-Bescheinigung aus.

Rechtzeitig beantragen

Beantragen Sie die A1-Bescheinigung möglichst vor Beginn der Tätigkeit im Ausland.

Wie Sie den Antrag einreichen können

Sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der AKBS angeschlossen, können Sie die A1-Bescheinigung je nach Situation über das Mitgliederportal connect, die Webapplikation ALPS oder mit dem vorgesehenen Formular beantragen.

Sind Sie bei der AKBS als selbständigerwerbend registriert, können Sie den Antrag mit dem dafür vorgesehenen Formular einreichen.

Häufige Fragen