Mit einer A1-Bescheinigung weisen Sie nach, welchem Sozialversicherungssystem Sie bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit unterstehen. Sie wird für Tätigkeiten in der EU oder EFTA verwendet.
Die Bescheinigung kann für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende relevant sein, zum Beispiel bei einer Entsendung oder wenn Sie gleichzeitig in mehreren Staaten arbeiten.