Versicherungsunterstellung bestimmen

Sie arbeiten grenzüberschreitend und möchten wissen, in welchem Staat Sie sozialversichert sind? Ihre Versicherungsunterstellung hängt von Ihrer persönlichen Arbeitssituation ab.

Mit dem Online-Tool der Informationsstelle AHV/IV können Sie unverbindlich prüfen, welchem Sozialversicherungssystem Sie unterstehen.

Was für die Beurteilung wichtig ist

Für die Versicherungsunterstellung können verschiedene Angaben entscheidend sein:

  • Ihre Staatsangehörigkeit
  • Ihr Wohnort
  • Ihre Arbeitsorte
  • die Art Ihrer Tätigkeit
  • der Sitz Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers

Welche Regeln gelten, hängt von der konkreten Kombination dieser Faktoren ab.

So bestimmen Sie Ihre Versicherungsunterstellung

Das Online-Tool führt Sie anhand Ihrer persönlichen Situation durch die Prüfung.

  1. Angaben bereithalten

    Halten Sie Informationen zu Ihrem Wohnort, Ihren Tätigkeiten und Ihren Arbeitsorten bereit.
  2. Situation im Online-Tool erfassen

    Beantworten Sie die Fragen zu Ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit.
  3. Ergebnis prüfen

    Das Tool zeigt Ihnen unverbindlich, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht.

Versicherungsunterstellung online prüfen

Nutzen Sie das Online-Tool der Informationsstelle AHV/IV, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.

Mehrstaatentätigkeit: Antrag im Wohnstaat stellen

Bei einer Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten ist der Sozialversicherungsträger im Wohnstaat der betreffenden Person für die Feststellung der anzuwendenden Sozialversicherungsvorschriften zuständig. Der Antrag muss deshalb im Wohnstaat eingereicht werden.

Diese Änderungen müssen Sie melden

Sie ziehen um

Wenn sich aufgrund Ihres Umzugs Ihre Sozialversicherung ändert, informieren wir Sie darüber.

Bleibt Ihre Sozialversicherung unverändert, senden wir Ihnen eine angepasste A1-Bescheinigung mit Ihrer neuen Adresse.

Sie arbeiten weniger im Wohnland

Reduzieren Sie die Arbeitszeit in Ihrem Wohnland, teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir prüfen, ob sich dadurch Ihre Sozialversicherung ändert. Wenn dies der Fall ist, informieren wir Sie.

Häufige Fragen