Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, kann während Ihrer Ausbildung eine AHV-Beitragspflicht bestehen. Für Studierende und Personen in Ausbildung gelten dabei besondere Regeln.
Arbeiten Sie neben Ihrer Ausbildung, werden bereits bezahlte AHV-Beiträge berücksichtigt. Wichtig ist, dass keine Beitragslücken entstehen, da diese Ihre späteren Leistungen beeinflussen können.
Auf der Seite «Beiträge für Studierende» erfahren Sie mehr zu Ihrer Beitragspflicht und zur Berechnung Ihrer Beiträge.
