Familienzulagen

Familienzulagen unterstützen Familien bei den Kosten für Kinder. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen und in einzelnen Kantonen zudem Geburts- und Adoptionszulagen. Im Kanton Basel-Stadt werden letztere aber nicht ausgerichtet. Welche Voraussetzungen für Sie gelten und wo Sie den Antrag einreichen, hängt von Ihrer Erwerbssituation ab.

Familienzulagen kurz erklärt

Familienzulagen werden als Kinder- oder Ausbildungszulage ausgerichtet. Welche Zulage relevant ist, richtet sich vor allem nach dem Alter und der Ausbildung des Kindes.

  • Kinderzulage: CHF 275.00 pro Monat und Kind. Sie wird grundsätzlich bis zum vollendeten 16. Altersjahr ausgerichtet.
  • Ausbildungszulage: CHF 325.00 pro Monat und Kind. Sie wird während einer anerkannten Ausbildung ausgerichtet, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Beginnt eine nachobligatorische Ausbildung bereits nach dem 15. Geburtstag, kann die Ausbildungszulage bereits früher ausgerichtet werden.

Ist ein Kind zwischen 16 und 20 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig, kann weiterhin Anspruch auf die Kinderzulage bestehen.

Ob ein Anspruch besteht, hängt neben Alter und Ausbildung des Kindes auch von Ihrer persönlichen Situation ab.

Häufig gestellte Fragen zu den Familienzulagen