Familienzulagen für Arbeitnehmende

Sie können Familienzulagen als arbeitnehmende Person beantragen, wenn Ihr AHV-pflichtiger Lohn mindestens CHF 630.00 pro Monat bzw. CHF 7'560.00 pro Jahr beträgt.

Arbeiten Sie Teilzeit und erreichen dieses Mindesteinkommen, erhalten Sie die Familienzulagen unabhängig von Ihrem Beschäftigungsgrad in voller Höhe.

Arbeiten Sie für mehrere Arbeitgebende, werden die Einkommen für die Anspruchsprüfung zusammen berücksichtigt. Zuständig ist grundsätzlich die Familienausgleichskasse der Arbeitgebenden, bei denen Sie das höchste Einkommen erzielen.

So beantragen Sie Familienzulagen

Den Antrag reichen Sie über Ihre Arbeitgebenden ein.

  1. Antrag einreichen

    Reichen Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihren Arbeitgebenden ein.
  2. Prüfung durch die Familienausgleichskasse

    Ihre Arbeitgebenden leiten den Antrag an ihre zuständige Familienausgleichskasse weiter. Diese prüft Ihren Anspruch.
  3. Entscheid und Auszahlung

    Nach der Prüfung erhalten Sie einen Zulagenentscheid. Die Familienzulagen werden grundsätzlich über Ihre Arbeitgebenden ausbezahlt.

Differenzzulage

Ist eine andere Person in einem anderen Kanton zuerst anspruchsberechtigt und sind die Familienzulagen in Basel-Stadt höher, kann für Sie ein Anspruch auf die Differenz bestehen.