Auch als nichterwerbstätige Person können Sie Familienzulagen erhalten. Dafür gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Grundsätzlich müssen Sie:
- im Kanton Basel-Stadt wohnen,
- ein steuerbares Einkommen von höchstens CHF 45'360 pro Jahr haben und
- dürfen keine Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen.
Weitere Voraussetzungen können von Ihrer persönlichen Situation abhängen.