Sie können Familienzulagen als selbständigerwerbende Person beantragen, wenn Ihr AHV-pflichtiges Einkommen mindestens CHF 630.00 pro Monat bzw. CHF 7'560.00 pro Jahr beträgt.
Sinkt Ihr voraussichtliches AHV-pflichtiges Einkommen unter diese Grenze, melden Sie dies Ihrer Familienausgleichskasse möglichst früh.