Änderungen melden

Wenn sich Ihre persönliche, berufliche oder familiäre Situation ändert, müssen Sie dies der AKBS in bestimmten Fällen mitteilen. Hier finden Sie die passende Information zu Ihrer Änderung und erfahren, wie Sie diese melden.

Welche Änderungen können relevant sein?

Informieren Sie die AKBS, wenn sich Angaben oder Lebensumstände ändern, die für Ihre Beiträge, Leistungen oder laufenden Verfahren relevant sein können.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Geburt
  • Todesfall
  • Heirat oder eingetragene Partnerschaft
  • Scheidung oder Trennung
  • Wechsel der elterlichen Sorge oder Obhut
  • Adressänderung
  • Änderung der Bank- oder Zahlungsangaben
  • Änderungen oder Unterbruch bei der Ausbildung von Kindern
  • Einkommen des Kindes von CHF 2'520.00 oder mehr pro Monat
  • Änderungen Ihrer beruflichen Situation / Arbeitswechsel
  • längere Arbeitsverhinderung oder unbezahlter Urlaub
  • wesentliche Einkommensänderungen der Eltern
  • längerer Auslandaufenthalt oder Umzug ins Ausland
  • Vollmacht

Je nach Situation kann eine Änderung mehrere Bereiche betreffen.

Müssen Sie die Änderung melden?

Sind Sie unsicher, ob Sie eine Änderung melden müssen? Rufen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen, ob die Änderung für die AKBS relevant ist und gemeldet werden muss.