Informieren Sie die AKBS, wenn sich Angaben oder Lebensumstände ändern, die für Ihre Beiträge, Leistungen oder laufenden Verfahren relevant sein können.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Geburt
- Todesfall
- Heirat oder eingetragene Partnerschaft
- Scheidung oder Trennung
- Wechsel der elterlichen Sorge oder Obhut
- Adressänderung
- Änderung der Bank- oder Zahlungsangaben
- Änderungen oder Unterbruch bei der Ausbildung von Kindern
- Einkommen des Kindes von CHF 2'520.00 oder mehr pro Monat
- Änderungen Ihrer beruflichen Situation / Arbeitswechsel
- längere Arbeitsverhinderung oder unbezahlter Urlaub
- wesentliche Einkommensänderungen der Eltern
- längerer Auslandaufenthalt oder Umzug ins Ausland
- Vollmacht
Je nach Situation kann eine Änderung mehrere Bereiche betreffen.