Änderungen für Arbeitgebende

Als Arbeitgebende müssen Sie der AKBS relevante Änderungen mitteilen. Diese können insbesondere Ihre Angaben, Ihre Mitarbeitenden, Beiträge oder Abrechnungen betreffen.

Welche Angaben wir benötigen und wie Sie uns die Änderung mitteilen können, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.

Neue Mitarbeitende ohne AHV-Nummer oder AHV-Ausweis

Hat eine neue mitarbeitende Person noch keine AHV-Nummer oder keinen AHV-Ausweis? Dann können Sie mit dem Anmeldeformular einen AHV-Ausweis beantragen.

Wechsel der Ausgleichskasse

Tritt Ihre Firma einem Berufsverband mit eigener Ausgleichskasse bei, kann ein Wechsel der Ausgleichskasse notwendig sein. In diesem Fall rechnen Sie Ihre Beiträge neu mit der Ausgleichskasse des Berufsverbands ab.

Sind Sie von einem Wechsel betroffen oder haben Sie Fragen dazu? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Änderungen frühzeitig melden

Teilen Sie uns relevante Änderungen möglichst frühzeitig mit. So können wir die Angaben prüfen und Ihre Beiträge, Abrechnungen oder Leistungen korrekt bearbeiten.

Sitzverlegung in einen anderen Kanton

Verlegen Sie den Sitz Ihrer Firma in einen anderen Kanton, müssen Sie bei der AKBS nichts veranlassen.

Sobald die Sitzverlegung im Handelsregister publiziert ist, tauschen die beteiligten Ausgleichskassen die notwendigen Informationen direkt untereinander aus. So kann der Wechsel ohne Unterbruch erfolgen.