Wenn sich Ihre Zahlungsverbindung ändert, teilen Sie uns die neuen Angaben mit, sofern diese für Zahlungen mit der AKBS relevant sind.
Welche Angaben wir benötigen und wie Sie uns die Änderung mitteilen können, hängt von Ihrer Situation ab.
Wenn sich Ihre Zahlungsverbindung ändert, teilen Sie uns die neuen Angaben mit, sofern diese für Zahlungen mit der AKBS relevant sind.
Welche Angaben wir benötigen und wie Sie uns die Änderung mitteilen können, hängt von Ihrer Situation ab.
Verwenden Sie für sensible Zahlungs- und Personendaten nur die dafür vorgesehenen Übermittlungswege.
Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Leistung von der AKBS und ändert sich Ihre Bank- oder Postverbindung, teilen Sie uns die neuen Zahlungsangaben mit.
Verwenden Sie dafür das vorgesehene Änderungsformular.
Das Formular finden Sie weiter unten unter «Formular».
Erhalten Sie Ihre AHV- oder IV-Leistung von einer anderen Ausgleichskasse, melden Sie die Änderung dieser Ausgleichskasse.