Informieren Sie die AKBS über relevante Änderungen Ihrer Familiensituation. Dazu gehören insbesondere Heirat oder eingetragene Partnerschaft, Scheidung oder gerichtliche Trennung, ein Todesfall sowie Änderungen bei Kindern in Ausbildung.
Je nach Situation kann sich auch Ihr Anspruch auf Leistungen verändern.
