Melden Sie sich möglichst früh

Kontaktieren Sie uns, bevor weitere Rechnungen fällig werden. Je nach Art der Rechnung prüfen wir eine Fristerstreckung, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Die mögliche Lösung hängt von der Art Ihrer Rechnung und Ihrer persönlichen Situation ab.

Fristerstreckung

Für laufende Quartals-Akontorechnungen können Sie eine Fristerstreckung anfragen. Eine Ratenzahlung ist dafür nicht möglich.

Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung ist möglich, wenn keine weiteren Rechnungen fällig sind. Die erste Rate müssen Sie sofort bezahlen.

Verzugszinsen laufen weiter

Eine Fristerstreckung, ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung stoppt die Verzugszinsen nicht. Sie laufen bis zur vollständigen Bezahlung weiter.

Monatliche Akontorechnungen

Für monatliche Akontorechnungen sind gemäss bestehendem Inhalt weder eine Ratenzahlung noch eine Fristerstreckung möglich. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen können. Wir klären mit Ihnen, welche nächsten Schritte in Ihrer Situation möglich sind.

Persönliche Beiträge herabsetzen

Für Selbständige und Nichterwerbstätige

In begründeten Härtefällen können persönliche Beiträge herabgesetzt werden. Eine Herabsetzung ist höchstens bis zum gesetzlichen Mindestbeitrag möglich.

Persönliche Beiträge erlassen

Für besondere Härtefälle

Ein Erlass kann nur in besonderen Härtefällen geprüft werden. Dafür gelten strengere Voraussetzungen als für eine Herabsetzung.

Häufige Fragen zu Zahlungserleichterungen