Welche Zahlungsfrist gilt?

Bitte bezahlen Sie Ihre Rechnung bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum.

Für Akontobeiträge gilt als spätester Zahlungstermin jeweils der 10. Tag nach dem Ende des Monats oder Quartals.

Für Jahresrechnungen und nachgeforderte Beiträge (Nachträge) gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Die für Ihre Rechnung massgebende Frist finden Sie auf dem Rechnungsdokument.

Bitte beachten Sie die Referenzangaben

Verwenden Sie beim Bezahlen die QR-IBAN und Referenznummer Ihrer Rechnung. Bei einem Dauerauftrag müssen Sie Ihre Kundennummer im Mitteilungsfeld angeben.

So können Sie bezahlen

QR-Rechnung

Scannen Sie den QR-Code mit Ihrer Banking-App. Alternativ können Sie die QR-IBAN und die Referenznummer manuell erfassen. Sie können den abtrennbaren Zahlteil auch für eine Einzahlung am Schalter verwenden.

eBill

Sie können Rechnungen der AKBS über eBill empfangen und bezahlen. Dafür benötigen Sie ein Schweizer Bankkonto. In Ihrem Online-Banking können Sie die AKBS als Rechnungsstellerin auswählen und auf Wunsch eine Dauerfreigabe einrichten.

Dauerauftrag

Für einen Dauerauftrag verwenden Sie die folgende IBAN:

CH94 0900 0000 4000 0220 4

Geben Sie im Mitteilungsfeld Ihre Kundennummer an. Nur so können wir die Zahlung korrekt zuordnen.

Aus dem Ausland bezahlen

Angaben für internationale Zahlungen

Für Zahlungen aus dem Ausland benötigen Sie die IBAN, den BIC und die Angaben zur Empfängerbank.

Abrechnung für Selbständige

Wie oft Sie eine Rechnung erhalten, hängt vom Bezug von Familienzulagen und von Ihrem Einkommen ab.

  1. Familienzulagen

    Sie erhalten monatlich eine Rechnung. Die Höhe Ihres Einkommens spielt für die Abrechnungsperiode keine Rolle.
  2. Einkommen bis CHF 42'900

    Ohne Familienzulagen erhalten Sie in der Regel einmal jährlich eine Rechnung, sofern die Beiträge höchstens CHF 3'000 betragen.
  3. Einkommen über CHF 42'900

    Ohne Familienzulagen erhalten Sie in der Regel quartalsweise eine Rechnung.

Häufige Fragen zum Bezahlen