Versicherung im Ausland weiterführen

Wenn Sie ins Ausland ziehen oder dort arbeiten, kann Ihre obligatorische Versicherung in der Schweiz enden. In bestimmten Situationen können Sie die Versicherung weiterführen oder ihr beitreten.

Welche Möglichkeit für Sie besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Weiterführung bei einer Tätigkeit im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen und arbeiten, aber von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz entlöhnt werden, können Sie Ihre AHV/IV/EO und ALV unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen.

Sie müssen direkt vor Ihrer Ausreise oder vor dem Ende Ihrer Entsendung mindestens fünf Jahre ohne Unterbruch in der AHV versichert gewesen sein.

Doppelversicherung möglich

Die Weiterführung befreit Sie nicht automatisch von Sozialversicherungsbeiträgen im Beschäftigungsland.

So beantragen Sie die Weiterführung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Klären Sie, ob Ihre Situation eine Weiterführung der obligatorischen Versicherung zulässt.
  2. Frist beachten

    Reichen Sie Ihr Gesuch grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ein, nachdem Ihre bisherige Versicherung endet.
  3. Gesuch einreichen

    Reichen Sie das vorgesehene schriftliche Gesuch bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.
  4. Unterschriften prüfen

    Bei einer Weiterführung aufgrund einer Tätigkeit für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz muss auch die Arbeitgeberseite das Gesuch unterschreiben.