Mit dem folgenden Formular können Sie uns die Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit direkt mitteilen.
Selbständige Tätigkeit aufgeben
Was passiert nach Ihrer Meldung?
Die AKBS prüft Ihre Meldung und passt Ihren Anschluss als selbständigerwerbende Person entsprechend an.
Ob danach weiterhin eine Beitragspflicht besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Beitragspflicht nach der Selbständigkeit
Wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind, kann weiterhin eine Beitragspflicht bestehen.