Wie hoch Ihre Altersrente ausfällt, hängt von Ihrer Beitragsdauer und Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Hier erfahren Sie, wie Ihre Rente berechnet wird und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.
Berechnung und Höhe der Altersrente
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Wie wird meine Altersrente berechnet?
Die Höhe Ihrer Altersrente hängt insbesondere von zwei Faktoren ab:
- Ihren anrechenbaren Beitragsjahren
- Ihrem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen
Wenn Beitragsjahre fehlen, kann Ihre Rente tiefer ausfallen. Auch die Höhe der versicherten Einkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften beeinflussen die Berechnung.
Erhalte ich eine Vollrente oder eine Teilrente?
Eine Vollrente erhalten Sie grundsätzlich, wenn Sie ab dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter lückenlos AHV-Beiträge geleistet haben.
Fehlen Beitragsjahre, kann eine Teilrente ausgerichtet werden.
Haben Sie Beitragslücken?
Mit einem Auszug aus Ihrem individuellen Konto können Sie prüfen, welche Einkommen und Beitragszeiten bei der AHV registriert sind.
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem AHV-Beiträge bezahlen. Prüfen Sie deshalb, ob für Sie eine Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person besteht.
Wie wird das durchschnittliche Jahreseinkommen berechnet?
Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen kann sich aus drei Bestandteilen zusammensetzen:
- dem Durchschnitt Ihrer versicherten Einkommen
- Erziehungsgutschriften
- Betreuungsgutschriften
Je höher das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen ist, desto höher kann Ihre Altersrente ausfallen. Die Rente ist jedoch nach unten und oben begrenzt.
Was gilt für Ehepaare?
Beziehen beide Ehepartner gleichzeitig eine Alters- oder Invalidenrente, ist die Summe der beiden Renten begrenzt.
Wie hoch diese Grenze konkret ausfällt, hängt auch von der Beitragsdauer beziehungsweise der Rentenskala der beiden Ehepartner ab.
Bei vollständiger Beitragsdauer dürfen die beiden Renten zusammen höchstens 150 % der maximalen Altersrente betragen. Ist die Summe höher, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.
Diese Begrenzung wird als Plafonierung bezeichnet.
Was bedeutet Splitting?
Beim Splitting werden die Einkommen, die Ehepartner während der gemeinsamen Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und beiden je zur Hälfte angerechnet.
Ein Splitting wird vorgenommen, wenn:
- beide Ehepartner Anspruch auf eine Altersrente haben
- eine Ehe geschieden wird
- ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht
Berücksichtigt werden nur Jahre, in denen beide Personen bei der AHV/IV versichert waren.
Wie werden Erziehungsgutschriften berücksichtigt?
Erziehungsgutschriften sind keine direkte Geldleistung. Sie werden bei der Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt.
Sie können für Jahre angerechnet werden, in denen Sie Kinder unter 16 Jahren hatten.
Bei verheirateten Personen werden die Gutschriften während der Ehejahre grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Wie werden Betreuungsgutschriften berücksichtigt?
Betreuungsgutschriften sind keine direkte Geldleistung. Sie können bei der Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt werden, wenn Sie unterstützungsbedürftige Angehörige betreuen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wie kann ich meine zukünftige Rente einschätzen?
Wenn Sie wissen möchten, mit welcher Altersrente Sie voraussichtlich rechnen können, stehen Ihnen zwei Angebote zur Verfügung:
- Rentenschätzung für eine erste Orientierung
- Rentenvorausberechnung für eine individuellere Berechnung
Arbeiten Sie nach dem Referenzalter weiter?
Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten, können zusätzliche Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Neuberechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt werden.