Ob Sie im Sinne der AHV als selbständigerwerbend gelten, hängt davon ab, wie Sie Ihre Tätigkeit tatsächlich ausüben. Die Ausgleichskasse beurteilt Ihren Status für jede Tätigkeit einzeln.
Dabei berücksichtigt sie unter anderem, ob Sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, Ihre Arbeit selbständig organisieren und das wirtschaftliche Risiko tragen.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre selbständige Tätigkeit anmelden, wann Sie Beiträge bezahlen, wie wir diese berechnen und was Sie bei Einkommensänderungen tun können.
