Hat sich Ihr voraussichtliches Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit verändert? Melden Sie der AKBS die neue Einkommensgrundlage. Wir passen Ihre provisorischen Beiträge entsprechend an.
Damit können Sie grössere Unterschiede zwischen Ihren Akontobeiträgen und den später definitiv festgesetzten Beiträgen reduzieren.