Wenn Sie eine Person in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, müssen Sie grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge auf dem Lohn abrechnen.
Als Tätigkeiten im Privathaushalt gelten zum Beispiel:
- Raumpflege
- Babysitting und Kinderbetreuung
- Au-pair-Tätigkeiten
- Haushaltshilfe
- Betreuung und Pflege
- Gartenarbeiten
- weitere bezahlte Arbeiten im oder rund ums Haus