Haushaltshilfen

Wenn Sie eine Person in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, müssen Sie grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge auf dem Lohn abrechnen.

Als Tätigkeiten im Privathaushalt gelten zum Beispiel:

  • Raumpflege
  • Babysitting und Kinderbetreuung
  • Au-pair-Tätigkeiten
  • Haushaltshilfe
  • Betreuung und Pflege
  • Gartenarbeiten
  • weitere bezahlte Arbeiten im oder rund ums Haus

Auch kleine Löhne können beitragspflichtig sein

Auch wenn Ihre Haushaltshilfe nur wenige Stunden arbeitet oder einen kleinen Lohn erhält, können Sozialversicherungsbeiträge geschuldet sein.

Für bestimmte Tätigkeiten und Altersgruppen gelten Ausnahmen.

Standard-Abrechnung

Bei der Standard-Abrechnung ziehen Sie die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung laufend vom Bruttolohn ab.

Am Jahresende erhalten Sie von der AKBS die Lohnmeldung für die definitive Abrechnung. Für Ihre Haushaltshilfe stellen Sie zudem einen Lohnausweis für die Steuererklärung aus.

Für die Anmeldung benötigen Sie unter anderem die AHV-Nummer und das Geburtsdatum Ihrer Haushaltshilfe.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren rechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge und den Steuerabzug gemeinsam über die AKBS ab.

Die AKBS stellt Ihrer Haushaltshilfe eine Bescheinigung für die Steuererklärung aus. Sie müssen deshalb keinen Lohnausweis ausfüllen.

Das Verfahren kann nicht in jeder Situation genutzt werden.

Beiträge und Lohn berechnen

Nutzen Sie unsere Rechner für Beiträge und die Umrechnung von Netto- und Bruttolohn.

Unfallversicherung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, müssen Sie diese gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichern.

Arbeitet die Person mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen, ist zusätzlich eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch.

Mit VAvplus die Unfallversicherung abrechnen

Beim vereinfachten Abrechnungsverfahren können Hausdienstarbeitgebende die Prämien der Unfallversicherung optional über die zuständige Ausgleichskasse abrechnen.

Eintritt oder Austritt einer Haushaltshilfe melden

Sind Sie bereits als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber registriert? Dann können Sie den Eintritt oder Austritt Ihrer Haushaltshilfe melden.

Unterstützung durch externe Dienstleister

Private Arbeitgeber können für die Lohn- und Personaladministration auch spezialisierte externe Dienstleister beiziehen. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt in eigener Verantwortung.

Häufige Fragen