Mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren können Arbeitgebende Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer gemeinsam abrechnen. Das Verfahren ist vor allem für kurzfristige Arbeitsverhältnisse oder Beschäftigungen mit geringem Umfang vorgesehen, wie sie beispielsweise in Privathaushalten vorkommen.
Die Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse. Sie ist für die Versicherungen zuständig, die das vereinfachte Verfahren umfasst. Die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer werden einmal pro Jahr abgerechnet.