Verein als Arbeitgeber anmelden

Zahlt Ihr Verein AHV-pflichtige Löhne aus? Dann melden Sie den Verein bei der AKBS als Arbeitgeber an.

Das gilt für Vereine, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und Mitarbeitende beschäftigen.

Kurz erklärt

Ein Verein kann AHV-pflichtige Löhne auszahlen, zum Beispiel an Mitarbeitende, Trainerinnen und Trainer, Kursleitende oder Personen, die administrative Aufgaben übernehmen.

Wenn Ihr Verein solche Löhne bezahlt, muss er sich als Arbeitgeber bei der AKBS anmelden.

Für die Anmeldung benötigen wir Angaben zum Verein, zum Vereinszweck, zur voraussichtlichen Lohnsumme und zu den beschäftigten Personen.

Verein anmelden

Bitte melden Sie den Verein an, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Der Verein ist nicht im Handelsregister eingetragen.

  • Der Verein zahlt AHV-pflichtige Löhne aus.

  • Der Verein hat seinen Sitz gemäss Statuten in Basel-Stadt.

Welches Abrechnungsverfahren können Sie wählen?

Standardabrechnung

Im Standardverfahren rechnen Sie die AHV- und ALV-Beiträge über die AKBS ab.

Vereinfachtes Verfahren mit Steuerabzug

Bei der Abrechnung mit Steuerabzug rechnen Sie die AHV- und ALV-Beiträge sowie Pauschalsteuern ab.