Lohnmeldung

Mit der Lohnmeldung teilen Sie uns mit, welche AHV-pflichtigen Löhne Sie im vergangenen Jahr ausbezahlt haben. Diese Angaben brauchen wir, damit wir Ihre Beiträge korrekt abrechnen können.

Die Lohnmeldung ist auch wichtig für Ihre Mitarbeitenden. Die gemeldeten Einkommen werden den individuellen AHV-Konten gutgeschrieben.

Lohnmeldung auch ohne AHV-pflichtige Löhne einreichen

Bitte reichen Sie die Lohnmeldung auch dann ein, wenn Sie im betreffenden Jahr keine AHV-pflichtigen Löhne bezahlt haben.

Das Wichtigste zur Lohnmeldung

Die AKBS fordert Arbeitgebende jeweils gegen Ende Jahr zur Lohnmeldung auf.

Beiträge und Lohn berechnen

Nutzen Sie unsere Rechner für Beiträge und die Umrechnung von Netto- und Bruttolohn.

Löhne elektronisch mit ELM melden

Mit ELM können Unternehmen ihre Lohndaten elektronisch übermitteln.

Online Meldung ersetzt Lohnmeldung per Post

Wenn Sie die Lohnmeldung elektronisch einreichen, müssen Sie uns keine zusätzliche Lohnmeldung per Post senden.

Lohnnachträge und Korrekturen zur Lohnmeldung

Melden Sie mit diesem Formular ausschliesslich die Differenz zur bereits eingereichten Lohnmeldung. Tragen Sie also nur den Betrag ein, der zusätzlich gemeldet oder abgezogen werden muss. Verwenden Sie dafür Plus- oder Minus-Beträge.

Häufige Fragen