Beschäftigte in Liegenschaften anmelden

Besitzen oder verwalten Sie in Basel-Stadt eine Liegenschaft und beschäftigen dort Mitarbeitende, zum Beispiel für die Hauswartung? Dann melden Sie sich bei der AKBS als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an.

Kurz erklärt

Wenn Sie für Ihre Liegenschaft Personen beschäftigen und AHV-pflichtige Löhne bezahlen, müssen Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber anmelden.

Das gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Person für die Hauswartung beschäftigen.

Mit der Anmeldung klären wir, wie Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Sie können dabei zwischen dem Standardverfahren und dem Vereinfachten Verfahren wählen.

Welches Abrechnungsverfahren können Sie wählen?

Standardabrechnung

Im Standardverfahren rechnen Sie die AHV- und ALV-Beiträge über die AKBS ab.

Vereinfachtes Verfahren mit Steuerabzug

Bei der Abrechnung mit Steuerabzug rechnen Sie die AHV- und ALV-Beiträge sowie Pauschalsteuern ab.