Mit der Reform AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.
Zur Übergangsgeneration gehören Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969. Für sie gelten besondere Ausgleichsmassnahmen.
Mit der Reform AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.
Zur Übergangsgeneration gehören Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969. Für sie gelten besondere Ausgleichsmassnahmen.
Das Referenzalter wird für Frauen schrittweise erhöht. Für Frauen und Männer gilt spätestens ab 2028 das Referenzalter 65.
| Jahrgang | Referenzalter |
|---|---|
| 1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen, erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag.
Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von Ihrem Jahrgang, Ihrem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen und Ihrer Beitragsdauer beziehungsweise Rentenskala ab.
Der Rentenzuschlag wird zusätzlich zur Altersrente ausbezahlt. Er unterliegt nicht der Plafonierung und kann auch über die maximale Altersrente hinaus ausgerichtet werden.
Der Zuschlag führt nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.
Frauen der Übergangsgeneration können ihre Altersrente bereits ab 62 Jahren vorbeziehen.
Bei einem Vorbezug wird die Altersrente gekürzt. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten jedoch besondere, tiefere Kürzungssätze.
Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie lange Sie die Altersrente vorbeziehen und wie hoch Ihr massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen ist.
Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, erhalten Sie keinen Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration.
Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen wird aus den bei der AHV berücksichtigten Einkommen sowie allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berechnet.
Es kann deshalb von Ihrem aktuellen Einkommen abweichen. Ihre bisher bei der AHV registrierten Einkommen können Sie in Ihrem individuellen Konto prüfen.
Mit dem AHV-21-Rechner des BSV können Sie prüfen, mit welchem Rentenzuschlag oder welcher Kürzung Sie voraussichtlich rechnen können.