Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen können AHV- oder IV-Leistungen ergänzen, wenn die anerkannten Ausgaben höher sind als die Einnahmen. 

Kurz erklärt

EL helfen Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation ab.

Wer ist zuständig?

In Basel-Stadt ist das Amt für Sozialbeiträge (ASB) für die Prüfung eines Anspruches auf Ergänzungsleistungen zuständig.

Nächster Schritt

Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen für eine Anmeldung nötig sind.