Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule der Schweizer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Zuständig ist in der Regel die jeweilige Pensionskasse.
Kurz erklärt
Die BV ergänzt die Leistungen der AHV und IV. Sie betrifft vor allem Personen, die angestellt sind und über ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert sind.
Wer ist zuständig?
Die AKBS ist für die berufliche Vorsorge nicht direkt zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse oder an die zuständige Fachstelle.
Nächster Schritt
Prüfen Sie Ihre Unterlagen der Pensionskasse oder kontaktieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.