Wenn Sie wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, kann Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV bestehen.
Berücksichtigt wird auch, ob Sie dauernd persönliche Überwachung, besonders aufwendige Pflege oder lebenspraktische Begleitung benötigen.