Früherfassung

Die Früherfassung ermöglicht einen frühen Kontakt mit der IV-Stelle, wenn gesundheitliche Probleme die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen oder eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit droht.

Die IV-Stelle prüft, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist und welche nächsten Schritte angezeigt sind.

Wann ist eine Früherfassung sinnvoll?

Eine Früherfassung kann sinnvoll sein, wenn gesundheitliche Probleme die Arbeitsfähigkeit bereits beeinträchtigen oder eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit droht.

Auch wiederholte gesundheitsbedingte Absenzen können ein Hinweis darauf sein, frühzeitig mit der IV-Stelle Kontakt aufzunehmen.

Früherfassung ist keine IV-Anmeldung

Eine Meldung zur Früherfassung gilt nicht als Anmeldung für IV-Leistungen.

Die IV-Stelle prüft nach der Meldung, ob eine IV-Anmeldung oder ein anderer Schritt sinnvoll ist.

Wer kann eine Früherfassung melden?

Eine Früherfassung kann nicht nur von der betroffenen Person selbst gemeldet werden. Meldeberechtigt sind unter anderem:

  • die versicherte Person oder ihre gesetzliche Vertretung
  • Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt
  • Arbeitgebende
  • behandelnde Ärztinnen und Ärzte
  • beteiligte Versicherungen
  • Sozialhilfeorgane

Wer eine andere Person zur Früherfassung meldet, muss die versicherte Person oder deren gesetzliche Vertretung vorher über die Meldung informieren.

Was passiert nach der Meldung?

Die IV-Stelle prüft die Meldung und klärt die persönliche, gesundheitliche und berufliche Situation ab. Bei Bedarf lädt sie die versicherte Person zu einem Gespräch ein. Dabei klärt die IV-Stelle insbesondere, ob eine Anmeldung für IV-Leistungen angezeigt ist.

Wo reiche ich die Meldung ein?

Die Meldung zur Früherfassung reichen Sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein.