Wenn Sie im Alltag dauerhaft auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV haben.
Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Entscheidend sind der Grad Ihrer Hilflosigkeit und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen.