Individuelles Konto (IK)

Auf Ihrem individuellen Konto, kurz IK, werden Ihre gemeldeten Einkommen und Beitragszeiten festgehalten. Diese Angaben sind eine Grundlage für die spätere Berechnung Ihrer AHV-, IV- oder Hinterlassenenleistungen.

Je nachdem, wo Beiträge für Sie abgerechnet wurden, können mehrere Ausgleichskassen ein individuelles Konto für Sie führen.

Welche Angaben werden im IK eingetragen?

Im individuellen Konto werden insbesondere Einkommen und Beitragszeiten erfasst.

Woher die Angaben stammen, hängt von Ihrer Erwerbssituation ab:

  • Bei Arbeitnehmenden stammen die Angaben aus der Lohnmeldung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
  • Bei Selbständigerwerbenden wird das relevante Einkommen im Zusammenhang mit der definitiven Beitragsfestsetzung eingetragen.
  • Bei Nichterwerbstätigen richtet sich der Eintrag nach den bezahlten persönlichen Beiträgen.

Auch bestimmte Gutschriften können für die spätere Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Warum sollten Sie Ihr IK prüfen?

Mit einem IK-Auszug können Sie kontrollieren, welche Einkommen und Beitragszeiten für Sie eingetragen sind. So erkennen Sie mögliche fehlende oder falsche Einträge.

Fehlende Beitragszeiten können sich auf spätere Leistungen auswirken. Prüfen Sie deshalb Ihre Einträge rechtzeitig.

Welche Ausgleichskassen führen ein IK für Sie?

Wenn Beiträge bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet wurden, können mehrere individuelle Konten für Sie bestehen.

Mit dem InfoRegister können Sie prüfen, welche AHV-Ausgleichskassen unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen. Für die Abfrage benötigen Sie Ihre AHV-Nummer und Ihr Geburtsdatum.