Auf Ihrem individuellen Konto, kurz IK, werden Ihre gemeldeten Einkommen und Beitragszeiten festgehalten. Diese Angaben sind eine Grundlage für die spätere Berechnung Ihrer AHV-, IV- oder Hinterlassenenleistungen.
Je nachdem, wo Beiträge für Sie abgerechnet wurden, können mehrere Ausgleichskassen ein individuelles Konto für Sie führen.