Das Sozialversicherungsabkommen wurde am 18. Februar 2022 unterzeichnet.
Es umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Das Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Insbesondere ermöglicht es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Es enthält zudem eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen. Das Abkommen erleichtert die Mobilität der Angehörigen beider Staaten und vermeidet die doppelte Unterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme.
Es tritt in Kraft, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.
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