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Weiterentwicklung der IV
Die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» (WEIV) tritt auf den 1.1.2022 in Kraft. Bundesrat und Parlament verfolgen damit das Ziel, das System der Invalidenversicherung weiter zu verbessern, unter der Prämisse, die Eingliederung zu verstärken und eine Invalidität zu verhindern. Wie vom Bundesrat konzipiert, halten sich Mehrkosten und Einsparungen die Waage. Eines der zentralen Revisionsthemen ist der Wechsel zu einem neuen, stufenlosen Rentensystem. Dieses gilt grundsätzlich für neue Rentenansprüche. Laufende Ansprüche werden jedoch unter bestimmten Umständen ebenfalls ins stufenlose Rentensystem überführt. Weitere Informationen finden Sie hier.