Allgemeines zur AHV
Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als bedeutendster Zweig der schweizerischen Sozialversicherung hat die sozialpolitische Aufgabe, den wegen Alter oder Tod zurückgehenden oder dahinfallenden Arbeitsverdienst wenigstens teilweise zu ersetzen.
Sie umfasst die ganze Bevölkerung der Schweiz und ist somit eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die vor allem durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgebenden, der öffentlichen Hand (Bund) und zweckgebundenen Erträgen aus der Mehrwertsteuer finanziert wird.
Jedermann ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten und hat andererseits einen Rechtsanspruch auf die gesetzlich festgelegten Leistungen.
Obligatorisch bei der AHV versichert sind
- Frauen und Männer, die in der Schweiz arbeiten.
- Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie beispielsweise Studierende, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner.
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AHVG - Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung |
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AHVV - Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung |